Die Verpackungsanforderungen nahtloser Rohre (SMLS) werden grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt: zum einen in die gewöhnliche Bündelung und zum anderen in die Verladung in gleichartige Container mit Wendekartons.
1. Gebündelte Verpackung
(1) Nahtlose Rohre sollten beim Bündeln und Transport vor Beschädigung geschützt werden und die Bündeletiketten sollten einheitlich sein.
(2) Dasselbe Bündel nahtloser Rohre sollte aus nahtlosen Stahlrohren mit derselben Ofennummer (Chargennummer), derselben Stahlsorte und derselben Spezifikation bestehen und sollte nicht mit gemischten Öfen (Chargennummer) und solchen mit weniger als einem gebündelt werden Das Bündel sollte in kleine Bündel gebündelt werden.
(3) Das Gewicht jedes Bündels nahtloser Rohre sollte 50 kg nicht überschreiten. Mit Zustimmung des Benutzers kann das Bündelgewicht erhöht werden, das Gewicht darf jedoch 80 kg nicht überschreiten.
(4) Beim Bündeln von nahtlosen Stahlrohren mit flachem Ende sollte ein Ende ausgerichtet sein und der Unterschied zwischen den Rohrenden an den ausgerichteten Enden weniger als 20 mm und der Längenunterschied jedes Bündels nahtloser Stahlrohre weniger als 10 mm betragen. Die nach der üblichen Länge bestellten nahtlosen Stahlrohre betragen jedoch weniger als 10 mm pro Bündel nahtloser Rohre. Der Längenunterschied beträgt weniger als 5 mm und die mittlere und zweite Länge eines Bündels nahtloser Stahlrohre darf 10 mm nicht überschreiten.
2. Bündelungsform
Wenn die Länge des nahtlosen Stahlrohrs größer oder gleich 6 m ist, muss jedes Bündel mit mindestens 8 Gurten zusammengebunden, in 3 Gruppen unterteilt und in 3-2-3 zusammengebunden werden; 2-1-2; Die Länge des nahtlosen Stahlrohrs beträgt mindestens 3 m. Jedes Bündel wird mit mindestens 3 Riemen zusammengebunden, in 3 Gruppen unterteilt und in 1-1-1 zusammengebunden. Bei besonderen Anforderungen können einem einzigen nahtlosen Stahlrohr 4 Sprengringe aus Kunststoff oder Seilschlaufen aus Nylon hinzugefügt werden. Die Sprengringe bzw. Seilschlaufen müssen fest befestigt sein und dürfen beim Transport nicht locker sein oder abfallen.
3. Containerverpackung
(1) Kaltgewalzte oder kaltgezogene nahtlose Rohre und polierte warmgewalzte Edelstahlrohre können in Behältern (z. B. Kunststoffboxen und Holzkisten) verpackt werden.
(2) Das Gewicht des verpackten Containers sollte den Anforderungen in Tabelle 1 entsprechen. Nach Verhandlung zwischen Lieferant und Käufer kann das Gewicht jedes Containers erhöht werden.
(3) Wenn das nahtlose Rohr in den Behälter geladen wird, sollte die Innenwand des Behälters mit Pappe, Kunststofftuch oder anderen feuchtigkeitsbeständigen Materialien abgedeckt werden. Der Behälter sollte dicht sein und nicht auslaufen.
(4) Bei in Behältern verpackten nahtlosen Rohren ist im Behälter ein Etikett anzubringen. An der äußeren Stirnseite des Behälters sollte zusätzlich ein Etikett angebracht werden.
(5) Für nahtlose Rohre gelten besondere Verpackungsanforderungen, die von beiden Parteien ausgehandelt werden sollten.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.03.2023